28.04.2016
16:20
Die auf Fotos gezeigte alle
militärische Objekte, laut den Prinzipien des internationalen humanitären
Rechts (Artikel 52 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über
den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte)
sind diese für die Streitkräfte der Berg-Karabach Republik ein legitimer
Schutzschild.
Die aserbaidschanischen Streitkräfte,
in der Verletzung des Artikels 58 des Zusatzprotokolls, lehnten sich nicht ab,
ihre militärischen Objekte in den Wohngebieten oder in den anliegenden
Territorien zu stationieren.
Übersetzt von Sarah Gregor
Informationsquelle: http://nkrmil.am/main/