вторник, марта 29, 2016

Information über die Lage und Entwicklungen an der Kontaktlinie zwischen den Streitkräfte der Berg-Karabach Republik und Aserbaidschan

  28.04.2016      16:20
Die auf Fotos gezeigte alle militärische Objekte, laut den Prinzipien des internationalen humanitären Rechts (Artikel 52 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte) sind diese für die Streitkräfte der Berg-Karabach Republik ein legitimer Schutzschild.

Die aserbaidschanischen Streitkräfte, in der Verletzung des Artikels 58 des Zusatzprotokolls, lehnten sich nicht ab, ihre militärischen Objekte in den Wohngebieten oder in den anliegenden Territorien zu stationieren. 



Übersetzt von Sarah Gregor

Informationsquelle: http://nkrmil.am/main/