Die Vernichtung des Hubschraubers der Luftstreitkräfte
der Berg-Karabach Republik seitens Aserbaidschans, der einen Trainingsflug in der Nähe der Kontaktlinie
durchführte, ist eine präzedenzlose
Verletzung des Waffenstillstandsregimes, die gefahrdrohend zur ernster
Eskalation der Spannung im Konfliktregion führen kann.
Verbrecherische und abenteuerliche Provokation
Aserbaidschans wurde nicht nur zur groben Pflichtverletzung der
aserbaidschanischen Seite um die Suche nach der friedlichen Beilegung des
aserbaidschanisch-karabachischen Konfliktes, sondern auch zeigte deren völlige Vernachlässigung
zu den Ko-Vorsitzstaaten der Minsker OSZE-Gruppe, als auch zur Weltgemeinschaft
insgesamt.
Dieser Zwischenfall weist noch einmal auf die
Notwendigkeit, die Bemühungen um Ausarbeitung und Annahme der Sofortmaßnahmen für die Festigung des
Waffenstillstandregimes und in erster Linie dessen wirksame Untersuchungsmechanismen zu aktivieren, die mehrmals von den armenischen Seiten vorgeschlagen und von Ko-Vorsitzenden der Minsker OSZE-Gruppe unterstützt wurden.
Alsbaldige Ausarbeitung und Implementierung der
Untersuchungsmechanismen der Zwischenfälle lässt sich den echten Verletzer des
Waffenstillstandregimes im Angesicht Aserbaidschans feststellen und
unadressierte Aufrufe zu den Konfliktparteien, die Aserbaidschan zum falschen Gefühl der Permissivität und Straaflosigkeit führen, vermeiden.
Informationsquelle http://nkr.am/en/news/2014-11-13/676/
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