среда, апреля 01, 2020

Erklärung des Außenministeriums der Republik Artsakh zu den abgehaltenen nationalen Wahlen im Land


Am 31. März 2020 fanden gemäß der Verfassung, die 2017 bei einem nationalen Referendum verabschiedet wurde, gleichzeitig die sechste Präsidentschafts- und die siebte Parlamentswahl in der Republik Artsakh statt.

Die Behörden der Republik haben alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit die Wahlen auf wettbewerbsfähiger und freier Basis und in Übereinstimmung mit internationalen Standards abgehalten werden können. Die Wahlen in Artsakh erregten beispiellose Aufmerksamkeit: Über 140 internationale Beobachter und etwa 40 ausländische Journalisten aus 38 Ländern bekundeten ihre Bereitschaft, die Wahlen zu beobachten. Leider war die Teilnahme internationaler Beobachter und ausländischer Journalisten nicht möglich, aufgrund der in verschiedenen Ländern geltenden vorbeugenden Maßnahmen, einschließlich der durch die Verbreitung des neuen Coronavirus (COVID-19) verursachten Bewegungseinschränkungen. Wir sind allen internationalen Beobachtern zutiefst dankbar, die ihre Bereitschaft zum Ausdruck gebracht haben, diesen wichtigen demokratischen Prozess in Artsakh zu unterstützen. Gleichzeitig beobachteten rund 950 Vertreter von Nichtregierungsorganisationen aus Artsakh und Armenien die Wahlen.
Die Wahlen verliefen in einer ruhigen Atmosphäre, unter aktiver Beteiligung der WählerInnen. Die Wahlbeteiligung betrug 72,2 Prozent. Nach den vorläufigen Daten der Zentralen Wahlkommission der Republik Artsakh wurden fünf politische Kräfte in die Nationalversammlung (Parlament) gewählt. Um die Sitze im Parlament kämpften 10 politische Parteien und 2 Parteibündnisse.
Aufgrund der Tatsache, dass keiner der Präsidentschaftskandidaten 50% der Stimmen (plus eine Stimme) erhielt, wird die zweite Runde der Präsidentschaftswahlen organisiert, die innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeitfrist stattfinden wird.
Die unter Bedingungen der Offenheit und des politischen Pluralismus abgehaltenen Wahlen zeigten erneut die Entschlossenheit der Staatsbehörden der Republik Artsakh, das öffentliche Leben auf der Grundlage demokratischer Grundsätze, der konsequenten Verbesserung staatlicher Institutionen und der Bereitstellung wirksamer Mechanismen der öffentlichen Kontrolle wirksam zu organisieren.
Wir sind davon überzeugt, dass die Stärkung der demokratischen Traditionen und ihre Verbreitung im gesamten Südkaukasus einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung von Frieden, Stabilität und Berechenbarkeit in der Region sowie zur Schaffung der notwendigen Bedingungen für die endgültige Beilegung des aserbaidschanisch-karabachischen Konflikts mit ausschließlich friedlichen Mitteln leisten wird.

Die konsequenten Bemühungen der Behörden und der Bevölkerung von Artsakh sollten von der internationalen Gemeinschaft unterstützt werden, da die Stärkung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit universell ist und daher eine kollektive Verantwortung der gesamten Weltgemeinschaft darstellt. Die Schaffung künstlicher Hindernisse auf diese Weise verstößt gegen die Bestimmungen grundlegender internationaler Dokumente im Bereich des Menschenrechtsschutzes.


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