суббота, апреля 04, 2020

Erklärung des Außenministeriums der Republik Artsakh zur Verletzung des Waffenstillstands durch Aserbaidschan

Am 5. April 2020 verstieß die aserbaidschanische Seite erneut grob gegen den Waffenstillstand an der Kontaktlinie der Streitkräfte von Artsakh und Aserbaidschan, wodurch ein Soldat der Verteidigungsarmee der Republik Artsakh verwundet wurde.
Es ist besorgniserregend, dass sich dieser Vorfall inmitten der vorübergehenden Aussetzung der Überwachung des Waffenstillstands durch das Büro des persönlichen Vertreters des amtierenden OSZE-Vorsitzenden und in der Zeit, während die ganze Welt gegen eine neue Art von Coronavirus-Pandemie kämpft, ereignete.

Solche Provokationen sind eine offene Vernachlässigung seitens der aserbaidschanischen Staatsbehörden der Forderung des UN-Generalsekretärs Anthony Guterres nach einem Waffenstillstand auf der ganzen Welt, um die Bemühungen der gesamten Menschheit zur Bewältigung der globalen Herausforderung - des Coronavirus - zu lenken sowie die Verachtung des Appells der Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe der 
#OSZE an den Konfliktparteien, den Waffenstillstand strikt einzuhalten und sich von jeglichen provokativen Handlungen, die die Spannung in einem bestimmten Zeitraum erhöhen könnten, zu enthalten.

Das destruktive Verhalten von Baku ist zu einer weiteren Manifestation der verantwortungslosen und aggressiven Politik der aserbaidschanischen Behörden geworden und verdient die strengste Bewertung und Verurteilung durch die internationale Gemeinschaft.

Die Republik Artsakh bekräftigt ihre Verpflichtung, die Waffenstillstandsabkommen einzuhalten, sie zu stärken und dem Aufruf des Generalsekretärs zur Aussetzung der Feindseligkeiten auf der ganzen Welt wieder beizutreten, und fordert Aserbaidschan nachdrücklich auf, seinen Verpflichtungen nachzukommen und provokative Maßnahmen aufzugeben.

Gleichzeitig ist die Republik Artsakh bereit, alle erforderlichen Selbstverteidigungsmaßnahmen im Einklang mit dem Völkerrecht und insbesondere den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen zu ergreifen.

Informationsquelle: http://www.nkr.am/en/news/2020-04-06/MFA-statement

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