Informationsquelle: Artsakh MoD Twitter-Seite
..... ein nicht offizieller Blog meistens für deutschsprachige Leser
среда, июля 22, 2020
Vorsicht!!! Eine weitere Aggression von #Aserbaidschan
среда, июля 15, 2020
La déclaration du ministère artsakhiote des Affaires étrangères

L’attaque des positions arméniennes et le pilonnage des habitations frontalières arméniennes par l’armée azerbaïdjanaise à l’aide des armements lourds est une menace directe pour la sécurité et la stabilité régionales. Nous réaffirmons que l’interprétation erronée du droit international et de l’usage de la force par les élites politique azerbaïdjanaises constitue un facteur de menace permanente et de de déstabilisation dans le Caucase du Sud.
Nous rejetons résolument toute tentative visant à encourager l'attitude condescendante de Bakou à négliger ses obligations internationales. À cet égard, nous jugeons inacceptable la déclaration du ministère turc des Affaires étrangères à l’appui des provocations et des violations du cessez-le-feu par l’Azerbaïdjan. Nous soulignons une fois de plus qu’une telle position de la Turquie est incompatible avec son appartenance au Groupe de Minsk de l’OSCE.
Nous appelons la communauté internationale et les coprésidents du groupe de Minsk de l’OSCE à évaluer de manière adéquate les actions de l'Azerbaïdjan visant à déstabiliser la situation à la frontière arméno-azerbaïdjanaise et l’encouragement de ces actions par Ankara.
понедельник, июля 13, 2020
Erklärung des Außenministeriums der Republik Artsakh

Wir lehnen jeden Versuch, Bakus Vernachlässigung seiner internationalen Verpflichtungen zu fördern, entschieden ab. In diesem Zusammenhang halten wir die Erklärung des türkischen Außenministeriums zur Unterstützung der Provokationen und Verstöße Aserbaidschans gegen den Waffenstillstand für inakzeptabel. Wir betonen erneut, dass solche Position der Türkei ihre Mitgliedschaft in der OSZE-Minsk-Gruppe bedeutungslos macht.
Wir fordern die internationale Gemeinschaft und die Ko-Vorsitzenden der Minsker OSZE-Gruppe nachdrücklich auf, sowohl die Handlungen Aserbaidschans zur Destabilisierung der Lage an der armenisch-aserbaidschanischen Grenze als auch die Förderung dieser Schritte durch #Ankara angemessen zu bewerten.
Nicht offizielle Übersetzung
#Азербайджана #StopAliev #Sabotageakt #Aserbaidschan #Azerbaijaniaggression #Türkei #Turkey
суббота, июня 20, 2020
Aserbaidschan verletzt weiterhin eine Reihe von Rechten der armenischen Flüchtlinge - den Ombudsmann von Artsakh (engl.)

Most of them
were initially staying in the Republic of Artsakh or Armenia, but during the
war some of them were repeatedly targeted by Azerbaijan, suffering additional
losses. As a result, many of them emigrated to other countries, and those who
remained in the Artsakh Republic gradually integrated into the local society, becoming
full citizens of Artsakh.
Unfortunately,
neither during the ethnic cleansing, nor during the elimination of its
consequences the Armenian (especially from Artsakh) refugees and internally
displaced persons have received any serious international humanitarian and
legal-political assistance, unlike the Azerbaijani refugees. Moreover, biased
international statements are often made which give an artificial advantage to
the Azerbaijani refugees in the settlement of the conflict, ignoring the rights
and needs of the Armenian refugees. And this is despite the fact that to this
day, a number of their rights continue to be violated by Azerbaijan, and many
still have acute social needs.
The Human
Rights Ombudsman of Artsakh emphasizes that human rights are universal and any
discrimination, including on the basis of legal, political and international
status of the territory, is highly condemnable. In the settlement of the
conflict, the rights, needs and interests of all the parties must be taken into
account without bias, and the perpetrators of crimes against humanity should be
held responsible.
The
Ombudsman also emphasizes that despite international isolation and neglect, the
Republic of Artsakh has done significant work with its own efforts and means to
solve the social-economic problems of refugees and internally displaced
persons.
However, it
still remains vital to the improvement of living conditions for some families,
and the state must continue its efforts towards the full and proper performance
of its obligations.
The rights
and needs of refugees and internally displaced persons living in the Republic
of Artsakh have been and will be under the attention of the Human Rights
Ombudsman, both internally and externally.”
четверг, июня 18, 2020
Erdogan initiiert staatliche Kampagne zur Leugnung des Genozids an den Armeniern
Erdogan initiiert staatliche Kampagne zur Leugnung des
Genozids an den Armeniern
18.06.2020
Der Hohe Beirat des türkischen
Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan traf sich am Dienstag, um zu erörtern, wie die
Leugnung des Genozids an den Armeniern vorangetrieben werden kann.
In dem fünfstündigen Treffen, welches
hinter verschlossenen Türen stattfand, wurde der Völkermord von 1915 als
„unbegründete und gegen die Türkei gerichtete Anschuldigung“ bezeichnet.
In einem anschließenden Statement von
Fahrettin Altun, Kommunikationsdirektor von Erdogan, wurde die sogenannte
„armenische Lobby“ beschuldigt, die „schmerzhafte Ära aller osmanischen Bürger
für politische Berechnungen durch Lügen und Verleumdungen, die von
verschiedenen Interessengruppen erfunden wurden“, ausgenutzt zu haben. Laut dem
Statement wolle die Türkei „umfassende Schritte“ einleiten, um die Anerkennung
des Genozids an den Armeniern zu verhindern.
An dem Treffen nahmen unter anderem
auch İsmail Kahraman (ehemaliger Parlamentspräsident der Großen
Nationalversammlung der Türkei), Cemil Çiçek (ehemaliger Justizminister) und
die Rechtsanwälte Köksal Toptan und Yıldırım Akbulut teil.
Der Genozid an den Armeniern wird von
der überwiegenden Mehrheit der internationalen Historiker als Völkermord
eingestuft. Zuletzt geschah dies vom 1. bis zum 3. März 2015 auf einer Historikerkonferenz in Berlin, unter
Teilnahme von 160 internationalen Historikern.
Die Türkei, als Nachfolgestaat des
Osmanischen Reichs, leugnet allerdings bis heute, dass ein Völkermord, dem
ebenfalls Hunderttausende Aramäer/Assyrer, Pontosgriechen und Jesiden zum Opfer
fielen, stattgefunden hat. Dies liegt unter anderem daran, dass Verantwortliche
des Völkermords an den Armeniern an der Gründung der Republik Türkei beteiligt
waren. Auch war der Genozid eine Voraussetzung für die Gründung der heutigen
türkischen Republik, so Islamwissenschaftler Rainer Hermann. Das konfiszierte
Eigentum der Armenier, aber auch Griechen und Juden, stellte die
wirtschaftliche Grundlage der türkischen Republik dar. Die Aneignung und
Plünderung der armenischen aber auch griechischen und jüdischen Reichtümer
fungierte zudem als Grundlage für die Schaffung einer neuen türkischen
Bourgeoisie.
суббота, июня 13, 2020
Erklärung des Außenministeriums der Republik Artsakh anlässlich des 28. Jahrestages der Besetzung der Region Schahumyan
Vor 28 Jahren, am 12. Juni 1992, starteten die
aserbaidschanischen Streitkräfte mit Unterstützung der 23. Division der
ehemaligen Sowjetarmee mit schwerer militärischer Ausrüstung und
Militärflugzeugen eine Großoffensive gegen die Republik Artsakh. Das erste Ziel
war die Region Schahumyan. Auf Grund der mehrfachen personellen und
militärtechnischen Überlegenheit gelang es den aserbaidschanischen
Streitkräften die Region Schahumyan der Republik Artsakh zu besetzen. Danach
fingen sie mit ethnischen Säuberungen und brutalen Massakern an armenischen
Zivilisten an.
Um dem Tod zu entkommen, mussten die Zivilisten
die Region Martakert über Bergpfade erreichen, wo sie unterwegs von den
aserbaidschanischen Militanten angegriffen wurden. Nach den Aussagen der
Bewohner der Region Schahumyan wurde die Kolonne der Zivilisten beschossen,
unter anderem von Kampfhubschraubern. Der Angriff auf die Zivilbevölkerung war
willentlich und hatte nur ein Ziel: so viele Menschen wie möglich zu töten. Auf
diese unmenschliche Weise versuchte die aserbaidschanische Seite die Rache
wegen eigenen militärischen Niederlagen im Winter und Frühjahr 1992 an den
Zivilisten zu nehmen.
Infolge der von den aserbaidschanischen
Streitkräften bei der Besetzung der Region Schahumyan begangenen
Kriegsverbrechen wurden etwa zwei Dutzend armenische Dörfer zerstört und
geplündert, mehr als 20.000 Armenierinnen und Armenier wurden zu
Binnenvertriebenen und Flüchtlingen, mehrere hundert Menschen wurden
absichtlich getötet oder vermisst.
Durch die Begehung der Kriegsverbrechen und die
Terrorisierung der Zivilbevölkerung versuchte die aserbaidschanische Staatmacht
den Willen des Volkes von Artsakh, die ihr Recht auf Leben, Selbstbestimmung
und Unabhängigkeit wahren wollen, zu brechen. Die Gräueltaten der
aserbaidschanischen Seite stärkten jedoch die Entschlossenheit der Bevölkerung
von Artsakh, ihre Souveränität, ihre Ideale und ihre Rechte zu verteidigen. Die
anschließenden Maßnahmen der Verteidigungsarmee von Artsakh zur Abwehr der
aserbaidschanischen Aggression und zur Gewährleistung sicherer Grenzen wurden
von der Notwendigkeit, die Republik und ihre Bevölkerung vor physischer
Ausrottung zu schützen, bestimmt.
Die Region Schahumyan und Teile der Regionen
Martakert und Martuni der Republik Artsakh bleiben auch heute noch unter
aserbaidschanischer Besatzung. Unter Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht
setzen die aserbaidschanischen Behörden die Politik der illegalen Besiedlung in
den besetzten Gebieten der Republik Artsakh und Zerstörung von Spuren der
Präsenz einheimischer armenischer Bevölkerung fort.
Die Behörden der Republik Artsakh werden die
Beendigung der Besatzung von Schahumyan sowie Teilen der Regionen Martakert und
Martuni konsequent anstreben. Die Wiederherstellung der territorialen
Integrität der Republik Artsakh ist eines der Schlüsselelemente der offiziellen
Position von Stepanakert zur friedlichen Beilegung des Konflikts zwischen
Aserbaidschan und Karabach.
Informationsquelle: http://www.nkr.am/en/news/2020-06-12/MFA-statement-Shahumyanпонедельник, июня 01, 2020
суббота, мая 30, 2020
четверг, мая 28, 2020
Türkei: Erneuter Angriff auf armenische Kirche in Istanbul (Video)
Die armenische Kirche „Surp Grigor Lusavorich“ im Istanbuler Stadtteil Kuzguncuk wurde angegriffen.
Aufnahmen vom 23. Mai zeigen eine bislang unbekannte Person, die sich an der Kirchenmauer hochzieht und mit roher Gewalt das Kreuz der Kirchentür abreißt und zu Boden wirft. Der rassistisch motivierte Angriff wurde von einer Überwachungskamera aufgezeichnet.
Die Kirchenleitung hat eine Erklärung zu dem Vorfall abgegeben und angegeben, dass Anzeige bei der Polizei erstattet wurde. Das abgerissene Kreuz wurde in der Zwischenzeit erneuert.
Der jüngste Vorfall ist bereits der zweite Angriff auf die armenische Gemeinschaft in der Türkei innerhalb weniger Wochen. Anfang Mai wurde in Istanbul ein Brandanschlag auf die 1844 erbaute armenische Patriarchatskirche Surp Asdvadzadzin verübt.
Informationsquelle und Video auf: https://haypress.de/tuerkei-erneuter-angriff-auf-armenische-kirche-in-istanbul/?fbclid=IwAR0llCSswkuUnm_tuDoaUhwrJTsQx0G7iEsj2aBPeit107-hgoL4QWBXUr8
среда, мая 27, 2020
вторник, мая 26, 2020
Europäischer Gerichtshof soll Urteil im Mordfall Gurgen Margaryan fällen
25. Mai 2020
Morgen, am Dienstag, dem 26. Mai, wird ein wichtiges Urteil im Fall zweier armenischer Staatsangehöriger gegen Aserbaidschan und Ungarn verkündet.
Der Fall betrifft die Begnadigung eines verurteilten Mörders durch den Präsidenten und seine Freilassung nach seiner Überstellung von Ungarn nach Aserbaidschan zur Verbüßung seiner restlichen Strafe.
Bei den Antragstellern handelt es sich um zwei armenische Staatsangehörige, Hayk Makuchyan und Samvel Minasyan, der inzwischen verstorben ist, die 1975 bzw. 1958 geboren wurden.
Die Witwe von Herrn Minasyan und ihre beiden Kinder verfolgen den Fall an seiner Stelle.
2004 nahmen Makuchyan und sein Neffe Gurgen Margaryan, beides armenische Militärangehörige, an einem Englischkurs in Budapest teil, der im Rahmen des von der NATO geförderten Programms "Partnerschaft für den Frieden" organisiert wurde. An dem Kurs nahmen jeweils zwei Teilnehmer aus jedem der ehemaligen Sowjetstaaten, darunter auch aus Aserbaidschan, teil.
Während des Kurses ermordete R.S., ein Angehöriger des aserbaidschanischen Militärs, im Schlaf den Neffen von Herrn Minasyan, indem er ihn mit einer Axt enthauptete. R.S. versuchte auch, in das Zimmer von Herrn Makuchyan einzubrechen, bevor er von der ungarischen Polizei verhaftet wurde.
R.S. wurde wegen außergewöhnlich grausamen und vorsätzlichen Mordes und der Vorbereitung des Mordes verurteilt und von den ungarischen Gerichten zu lebenslanger Haft mit der Möglichkeit einer bedingten Entlassung nach 30 Jahren verurteilt. Während des Strafverfahrens zeigte R.S. keine Reue und gab zu, dass er den Neffen von Herrn Minasyan wegen seiner armenischen Herkunft und weil die armenischen Teilnehmer des Kurses ihn provoziert und verspottet hatten, ermordet hatte.
Im Jahr 2012 wurde Ramil Safarov auf Ersuchen der aserbaidschanischen Behörden in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen des Europarates über die Überstellung verurteilter Personen nach Aserbaidschan überstellt, um dort den restliche Strafe zu verbüßen.
Bei seiner Ankunft in Aserbaidschan wurde R.S. jedoch darüber informiert, dass er eine Begnadigung durch den Präsidenten erhalten hatte und freigelassen wurde. Außerdem wurde er in einer öffentlichen Zeremonie in den Rang eines Majors befördert, erhielt eine Wohnung und bezahlte acht Jahre Gehaltsrückstände.
Die Antragsteller machen geltend, dass Aserbaidschan für materiell- und verfahrensrechtliche Verletzungen von Artikel 2 (Recht auf Leben) der Europäischen Menschenrechtskonvention verantwortlich sei, weil der Angriff von einem aserbaidschanischen Militäroffizier durchgeführt worden sei und weil ihm eine Begnadigung gewährt worden sei, die die vollständige Vollstreckung seiner Strafe verhindere.
Sie beschweren sich, dass auch Ungarn gegen Artikel 2 der Konvention verstoßen habe, indem es dem Antrag auf Überstellung des Offiziers stattgegeben und ihn ausgeführt habe, ohne angemessene bindende Zusicherungen zu erhalten, dass er seine Haftstrafe in Aserbaidschan vollstrecken werde.
Sie behaupten ferner gemäß Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 2, dass der Angriff ein ethnisch motiviertes Hassverbrechen war, das die aserbaidschanische Regierung anerkannt und gebilligt hatte, indem sie dem Offizier eine Begnadigung durch den Präsidenten und eine Beförderung gewährte.
Schließlich beschweren sich die Antragsteller, dass beide Regierungen es unter Verletzung von Artikel 38 (Verpflichtung zur Bereitstellung der für die Prüfung des Falles erforderlichen Einrichtungen) unterlassen haben, die von ihnen im Verfahren vor dem Straßburger Gericht angeforderten Dokumente offenzulegen.
* Die Deutsch-Armenische Gesellschaft hat ein umfangreiches Dossier zu "Überstellung und Begnadigung des verurteilten Mörders Safarov durch Alijew: Internationale Reaktionen" zusammengestellt, zu finden unter
понедельник, мая 25, 2020
Kommentar der Abteilung für Information und Öffentlichkeitsarbeit des Außenministeriums der Republik Artsakh / Berg Karabach
Wir sind davon überzeugt, dass die auf Grundsätze der Universalität der Menschenrechte und der Gerechtigkeit basierte internationale Zusammenarbeit ein Schlüsselelement für die Wahrung von Frieden und Sicherheit, die Förderung der Demokratie und der Rechte der Völker sowie für die Schaffung von Bedingungen für wirtschaftlichen Wohlstand in der Welt und insbesondere in Europa ist.
Es werden konsequente Anstrengungen unternommen werden, um die Geografie der Zusammenarbeit von Artsakh zu erweitern und die Effizienz der Tätigkeit zur Vertretung der Interessen seiner Bevölkerung in verschiedenen Staaten unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Gesetzgebung des Gastlandes weiter zu steigern.
Informationsquelle: http://www.nkr.am/en/news/2020-05-23/MFA-comment
пятница, мая 01, 2020
Kommentar des Außenministeriums der Republik Artsakh zum 29. Jahrestag der Operation „Koltso“ (Ring) zur Vertreibung der armenischen Bevölkerung aus den Grenzdörfern von Artsakh.
Mit der massiven Beschießen der Dörfer
Getaschen und Martunaschen der Region Schahumyan startete am 30. April 1991 die
Operation „Koltso“, während zum ersten Mal Panzer, Kampfhubschrauber und
Artillerie gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wurden. Offiziell wegen
angeblicher „Passkontrolle“ marschierten Spezialeinheiten des
aserbaidschanischen Innenministeriums (OMON) mit Unterstützung der Truppen des
Innenministeriums der UdSSR und der sowjetischen Armee in armenische Dörfer
ein, aber führten tatsächlich Attentate, Plünderungen und Terroranschläge auf
die armenische Bevölkerung mit anschließender Vertreibung durch.
Infolge der
militärpolizeilichen Aktionen wurden Dutzende armenischer Dörfer im Norden von
Artsakh sowie in den Regionen Schahumyan, Hadrut und Schuschi zerstört, etwa
zehntausend Menschen vertrieben, über 100 Menschen getötet und hunderte
Menschen als Geisel genommen. Das Schicksal vieler von ihnen ist bislang
unbekannt.
Die
aserbaidschanischen Behörden betrachteten die Operation „Koltso“ als Anfang der
vollständigen Säuberung der Armeniern aus dem ganzen Artsakhs, die sich in den
Jahren 1988-1991 in Sumgait, Baku und anderen Ortschaften der
aserbaidschanischen SSR sowie in der Politik der ethnischen Säuberung der
Armenier durch Aserbaidschan in den Dörfern des nördlichen Artsakh erneut
gezeigte.
Die armenischen
Pogrome, die von den aserbaidschanischen Behörden als Reaktion auf die
Forderung der Bevölkerung von Artsakh nach Verwirklichung ihres unantastbaren
Selbstbestimmungsrechts, und die darauffolgende militärische Aggression gegen
die Republik Artsakh im Jahr 1991, die im April 2016 wiederholt wurde,
bewiesen, dass nur durch die Errichtung und kontinuierliche Stärkung einer
unabhängigen Staatlichkeit das Recht der Bevölkerung von Artsakh, frei und
sicher in ihrem Heimatland zu leben, garantiert werden kann.
Die Achtung
dieser Realität durch die internationale
Gemeinschaft
und die internationale Anerkennung der Republik Artsakh werden Aserbaidschans
Bestrebungen, einen neuen Krieg auszulösen und Frieden und Sicherheit im
gesamten Südkaukasus zu gewährleisten, zusätzlich abschrecken.
среда, апреля 22, 2020
Kommentar des Außenministers der Republik Artsakh Masis Mayilian
Im Zusammenhang mit der kürzlich vom Außenminister der Russischen Föderation
geäußerten Erklärung zur Lösung des Konflikts zwischen Aserbaidschan und
Karabach, insbesondere zur aktiven Diskussion des Entwurfs einer schrittweisen
Beilegung des Konflikts, halte ich für notwendig, Folgendes hervorzuheben.
Die Behörden der Republik Artsakh haben wiederholt
erklärt, dass sie sich bei der friedlichen Beilegung des Konflikts zwischen
Aserbaidschan und Karabach an den beiden höchsten Werten für die Bevölkerung
von Artsakh - Unabhängigkeit und Sicherheit - orientieren. Vorschläge, die
diese Werte - wenn auch unerheblich - gefährden könnten, sind für Artsakh
inakzeptabel.
Das Volk von Artsakh hat 1991 in einem Referendum
über die Unabhängigkeit von ihrem unveräußerlichen Selbstbestimmungsrecht
Gebrauch gemacht und anschließend in Verfassungsreferenden in den Jahren 2006
und 2017 mindestens zweimal ihren Willen zum Ausdruck gebracht. Die Behörden
und die Gesellschaft von Artsakh sind dem gewählten Weg und Willen verpflichtet
weiterhin konsequente Anstrengungen zur Stärkung und Entwicklung eigenes
unabhängigen und demokratischen Staates unternehmen, der mit seiner
verantwortungsvollen Politik eine stabilisierende Rolle in der Region spielt.
Versuche, die bestehende Realität zu ignorieren, entfernen die Aussichten auf
eine endgültige Beilegung des Konfliktes zwischen Aserbaidschan und Karabach,
was sicherlich auf der Anerkennung der Tatsache beruhen muss, dass die Menschen
in Artsakh ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben.
Darüber hinaus ist es beachtlich, dass es sinnlos
ist, mögliche Lösungen des Problems vorzuschlagen, die auf der Grundlage der
territorialen Zugeständnissen der artsakhischen Seite beruhen, da der
aserbaidschanisch-karabachischer Konflikt kein territorialer Streit ist.
Territoriale Zugeständnisse sind ein direkter Weg zur Zerstörung des
Sicherheitssystems nicht nur der Republik Artsakh, sondern auch der Republik
Armenien. In diesem Fall wird die Existenz der einheimischen Bevölkerung in
ihrer historischen Heimat bedroht. Es sollte auch betont werden, dass die
jüngsten Wahlen in Artsakh den Konsens über die Unzulässigkeit territorialer
Zugeständnisse, die sowohl in der Gesellschaft als auch unter den politischen
Kräften der Republik bestehen, überzeugend gezeigt haben.
Besonders hervorzuheben ist die Aussage zum Format
des Verhandlungsprozesses. Der russische Außenminister erkannte die direkte
Beteiligung von Artsakh an den Verhandlungen in der Vergangenheit an,
bezeichnete jedoch das bilaterale Format der Treffen zwischen Armenien und
Aserbaidschan unter der Schirmherrschaft der Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe
der OSZE und unter Beteiligung des persönlichen Vertreters des amtierenden
OSZE-Vorsitzenden als nützlich und gut. Die Nützlichkeit des Formats kann aber
nur anhand der erzielten Ergebnisse beurteilt werden. In diesem Zusammenhang
möchte ich betonen, dass im trilateralen und nicht im bilateralen Format das
einzig wahre Ergebnis im Prozess der friedlichen Beilegung des Konflikts zwischen
Aserbaidschan und Karabach - das zeitlich unbegrenzte Waffenstillstandsabkommen
vom 12. Mai 1994 - erzielt wurde. So wurde in vier Jahren trilateraler
Verhandlungen in vollem Format viel mehr erreicht als in den folgenden mehr als
20 Jahren bilateraler Treffen im Format Armenien-Aserbaidschan. Das trilaterale
Format hat sich in der Praxis als zuverlässig erwiesen, und daher wird seine
Wiederherstellung einen ernsthaften Beitrag zum Prozess der friedlichen
Beilegung des Konflikts zwischen Aserbaidschan und Karabach leisten.
Im vergangenen Herbst erklärte der armenische
Premierminister, dass die Vertretungen der Behörden von Artsakh und Armenien
zur Lösung des Konflikts identisch seien. Die Behörden von Artsakh bestätigten
diese Position ebenfalls. Dies bedeutet nicht, dass Armenien die Interessen von
Artsakh in den Verhandlungen vertreten sollte. Wir sind davon überzeugt, dass
die Interessen des Volkes von Artsakh im Verhandlungsprozess von Amtsträgern
der Republik Artsakh mit einem angemessenen Mandat der Bevölkerung vertreten
werden sollten. Die Republik Armenien wird ihrerseits weiterhin die Interessen
der Republik Artsakh auf internationaler Ebene und bei Treffen unter der
Schirmherrschaft des Ko-Vorsitzes der Minsk-Gruppe der OSZE vertreten.
Es sei darauf hinzuweisen, dass die vom russischen
Außenminister vorgebrachten Vorschläge eine der vielen modifizierten Versionen
der sogenannten Madrider Prinzipien sind.
In diesem Zusammenhang halten wir es für
notwendig, daran zu erinnern, dass das Außenministerium der Republik Artsakh
unmittelbar nach der Veröffentlichung der Grundelemente der „Madrider
Grundsätze“ am 15. Juli 2009 eine Erklärung abgegeben hat, in der die
interessierten Akteure aufgefordert wurden, den Status quo in der Region
infolge der Beschleunigung des Verhandlungsprozesses auf der Grundlage der
vorgeschlagenen Entschließungen nicht zu verletzen. Es wurde festgestellt, dass
alle Versuche, Artsakh in die Vergangenheit zurückzubringen, nicht nur
kontraproduktiv, sondern auch mit einer neuen Eskalation des Konflikts
verbunden sind. In der Erklärung wurde betont, dass der Neustart des verzerrten
Verhandlungsprozesses, die Rückkehr der Republik Artsakh an den
Verhandlungstisch als vollständige Partei und die Umgestaltung der
Grundprinzipien der Beilegung erforderlich sind. Diese Position der Regierung
von Artsakh bleibt unverändert.
Die Aggression Aserbaidschans im April 2016 hat
die Richtigkeit der Behauptungen der artsakhischen Seite über die Gefahr einer
neuen Eskalation des Konflikts bei jedem Versuch, den aktuellen Status quo zu
ändern, der eine der Grundlagen des Sicherheitssystems nicht nur für die
Republik Artsakh, sondern auch für die gesamte Region darstellt, überzeugend
unter Beweis gestellt.
In Bezug auf die derzeit behandelten Fragen erörtern
die Parteien keinen konkreten Lösungsplan. Dies bedeutet, dass kein sogenanntes
Madrid oder andere Lösungsvorschläge auf dem Tisch liegen. Es ist
offensichtlich, dass die dringendsten Probleme derzeit die Stärkung des
Waffenstillstands, die Einführung eines Mechanismus zur Verringerung der
Risiken auf der Kontaktlinie der Streitkräfte und die Umsetzung
vertrauensbildender Maßnahmen sind. Wie aus den Erklärungen der Ko-Vorsitzenden
der Minsk-Gruppe der OSZE hervorgeht werden bei den Treffen der Außenminister
Armeniens und Aserbaidschans genau diese Fragen diskutiert. Die Aussagen von
offiziellen Baku, die sich wiederholt über das Fehlen substanzieller Gespräche
beschwert haben, zeigen auch, dass es kein konkreter Plan für eine Beilegung
diskutiert wird.
пятница, апреля 17, 2020
Erklärung des Außenministeriums der Republik Artsakh zu dem Aufruf des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, António Guterres
Der Aufruf des Generalsekretärs
der Vereinten Nationen, António Guterres, zu einem sofortigen globalen
Waffenstillstand in allen Teilen der Welt, damit sich die Menschheit gegen
einen gemeinsamen Feind, die neuartige Coronavirus-Pandemie (COVID-19), vereinen
kann, war wichtig, ist eine wichtige, erforderliche und zeitgemäße Initiative.
Die gewissenhafte Erfüllung dieses Aufrufs wird einen wichtigen Beitrag zu den
gemeinsamen Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, dieser neuen Bedrohung
für die gesamte Menschheit wirksam entgegenzuwirken, leisten.
Wir sind davon überzeugt, dass in dieser kritischen Phase alle Versuche, die
durch die Pandemie verursachte Lage auszunutzen, um enge politische Ziele zu
erreichen, eine Bedrohung für die gesamte internationale Gemeinschaft
darstellen und die stärkste Verurteilung verdienen. Im Gegenteil, die
Zusammenhalt und Solidarität der gesamten Menschheit angesichts eines
gemeinsamen und gnadenlosen Feindes wird es nicht nur ermöglichen, diesen Kampf
zu gewinnen, sondern auch den Geist der Zusammenarbeit zu stärken, der diese
Welt sicherer und erfolgreicher machen kann.
Die Republik Artsakh
(Berg-Karabach) reagierte sofort auf die Initiative des Generalsekretärs und
bestätigte am 24. März ihre Verpflichtung, den Waffenstillstand in der
Konfliktzone zwischen Aserbaidschan und Karabach strikt einzuhalten.
Wir teilen die Ansicht des UN-Generalsekretärs, dass das Leben eines jeden
Menschen im Mittelpunkt der gemeinsamen Bemühungen der internationalen
Gemeinschaft zur Bekämpfung der neuartigen Coronavirus-Pandemie stehen sollte.
Nur nach dem Prinzip „Niemand wird vergessen“ kann die Menschheit diesem Test
mit Würde standhalten. Für die Republik Artsakh, die seit drei Jahrzehnten im
Konflikt mit Aserbaidschan steht, wird der Kampf gegen die neuartige
Coronavirus-Pandemie besonders akut, da den Menschen in Artsakh aufgrund des
Konflikts die internationale Hilfe entzogen wird.
In diesem Zusammenhang hoffen
wir, dass zuständige internationale Organisationen, insbesondere die Weltgesundheitsorganisation,
Artsakh bei der Bekämpfung des Coronavirus unterstützen werden, was zu den
allgemeinen Bemühungen zur Bewältigung dieser globalen Herausforderung
beitragen wird.
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