пятница, апреля 29, 2016

Stellungnahme des Außenministeriums der Republik Berg-Karabach

Stepanakert, den 26. April 2016
Nach einer großangelegten Aggression von 2-5 April dieses Jahres gegen die Republik Berg-Karabach (NKR) setzen die aserbaidschanischen Behörden ihre Anstrengungen für das endgültige Scheitern des Prozesses zur friedlichen Beilegung des Konflikts, und dessen Übertragung auf eine militärische Dimension fort. Diese Absicht lässt sich durch die seitens Aserbaidschans in der UNO und OSZE übernommenen Versuche, einseitig die Dreier-Vereinbarung des Waffenstillstands vom 12. Mai 1994 zu kündigen, belegen. Dabei griff die aserbaidschanische Seite auf die mittlerweile traditionell gewordene Praxis von Betrug und Manipulation, und versuchte der armenischen Seite anlasten und dadurch die Verantwortung für den Kriegsausbruch zu vermeiden.
In diesem Zusammenhang halten wir es für notwendig, daran zu erinnern, dass die auf unbegrenzte Zeit zwischen NKR, Aserbaidschan und Armenien geschlossene Vereinbarung vom 12. Mai 1994 als einzige wirkliche Leistung im Prozess der Beilegung des aserbaidschanisch-Karabach-Konflikts gilt. Dank dieser Vereinbarung wurden die Grundlage für Friedensverhandlungen gebildet und die Bedingungen für die Bemühungen der Vermittler zur einen gerechten und endgültigen Lösung des Konflikts geschaffen.
Wir teilen die Ansicht der Ko-Vorsitzenden der OSZE Minsk-Gruppe, dass diese Vereinbarung, sowie die Vereinbarung vom Februar 1995, als die Grundlage für den Waffenstillstand und dessen Stärkung gelten. Wir halten die Konsolidierung der Position der internationalen Gemeinschaft und Ko-Vorsitzstaaten der OSZE Minsk-Gruppe für die Umsetzung der wirksamen und dringenden Maßnahmen für extrem wichtig, die Aserbaidschan zur Einhaltung der von ihm im Rahmen der genannten Vereinbarungen übernommenen Verpflichtungen zwingen werden.
Das Außenministerium der Republik Berg-Karabach verurteilt aufs Schärfste jegliche Versuche der aserbaidschanischen Regierung diese Abkommen zu revidieren, betrachtet diese als eine offenkundige Absicht Aserbaidschans einen neuen Krieg zu entfesseln, und besteht auf der vollen Wiederherstellung des im Mai 1994 vereinbarten Waffenstillstands.
Um die Sicherheit der NKR und deren Bevölkerung zu gewährleisten, sowie den Frieden und die Stabilität in der Region herzustellen, wird die Regierung der NKR diplomatische und andere mögliche Maßnahmen zur Sicherung der vollständigen Einhaltung der Vereinbarungen vom 12. Mai 1994 und vom 6. Februar 1995, sowie zum Ausschluss der Möglichkeit für die Entfaltung der Ereignisse nach dem kriminellen Szenario der aserbaidschanischen Führung unternehmen.

Ständige Vertretung der Republik Berg-Karabach in Deutschland


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